Wolkenberg Umzüge
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Endlich ist der Umzug überstanden. In den Tagen und Wochen davor wurde geplant, organisiert, gepackt und viele Vorbereitungen getroffen. Nach dem Umzug ging es ans Auspacken und Einräumen. Ab jetzt gibt es hoffentlich Ruhe und Zeit, um sich einzuleben und das neue Umfeld zu erkunden und zu genießen.
Oder doch nicht? Ist wirklich schon alles erledigt?
Die Antwort lautet: nein. Denn es ist zwingend erforderlich, das zuständige Einwohnermeldeamt über den neuen Wohnsitz zu informieren.
Das Bundesmeldegesetz sieht in Deutschland vor, dass jede Person ihren ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt registrieren muss. Die Adresse wird im Melderegister erfasst. Deshalb ist es notwendig, sich nach einem Wohnortwechsel innerhalb der gleichen Gemeinde umzumelden. Wer in einen anderen Ort umzieht, muss sich beim dortigen Bürgerbüro anmelden.
Eine elektronische VORanmeldung ist in vielen Bundesländern und den dazugehörigen Orten möglich. Es spart Ihnen Zeit, wenn Sie vorab bereits alle Daten eingeben und online an die zuständige Behörde senden. Vor Ort ist dann alles vorbereitet und kann zügig erledigt werden.
Nachdem mit dem Einwohnermeldeamt alles geklärt und von dort bestätigt ist, gibt es noch weitere Institutionen oder Organisationen, die informiert werden müssen.
Als Leistungsempfänger sollten Sie das zuständige Amt so schnell wie möglich informieren. Dies geht meistens auch schon vor dem eigentlichen Umzug. Gerade mit Blick auf die Bearbeitungszeiten kann es sehr hilfreich sein, die Behörde so früh wie möglich zu informieren.
Das Finanzamt sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn durch den Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird. Die neue Adresse können Sie formlos mitteilen. Sie erleichtern die Bearbeitung, wenn Sie in dem Schreiben Ihre Steuernummer angeben.
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